Wochenendbereitschaft der Amtsgerichte
Der zentrale richterliche Bereitschaftsdienst für das Saarland wird beim Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Saarbrücken, Zimmer 124, wahrgenommen.
- an Arbeitstagen von 15.30 Uhr – 21.00 Uhr
- Sa. So. und Feiertags von 8.00 Uhr -18.00 Uhr
Telefon: 0681/ 501-5029 oder 0681/ 501-5082
Fax. Nr. 0681/ 501-5032
Die Pforte hat die Tel. Nr. 0681/ 501-5547
Internet: www.ag-nk.saarland.de
Der Bereitschaftsdienst sollte jedoch nur bei wirklich dringlichen Eilangelegenheiten, wie z.B. Unterbringung oder Operationen in Anspruch genommen werden. Bei Operationen ist zu beachten, dass bei Notfällen auch ohne Genehmigung gehandelt werden muss. Sollte z.B. eine Genehmigung zur Einwilligung in eine schwerwiegende Operation notwendig sein, und es handelt sich hierbei nicht um einen Notfall, so reicht es in der Regel aus, die Genehmigung in den regulären Dienstzeiten des Amtsgerichtes einzuholen. Sollte eine Unterbringung wegen Gefahr in Verzug notwendig sein, so muss diese unverzüglich durchgeführt werden. Die Genehmigung ist innerhalb der nächsten 48 Std. nachzureichen.