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Ehegatten-
vertretungs­recht

Seit 1.1.2023 besteht in medizinischen Notfallsituationen die Möglichkeit, dass Ehepartner sich gegenseitig rechtlich vertreten können. Diese Vertretung beschränkt sich im Wesentlichen auf Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge und ist maximal für sechs Monate möglich.

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