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Bestattungs­vorsorge

Warum Bestattungsvorsorge?
Durch eine Bestattungsvorsorge kann frühzeitig festgelegt werden, in welcher Form eine Bestattung vollzogen werden soll. Nur so kann den Wünschen und Bedürfnissen am ehesten Rechnung getragen werden.

Wie kann vorgesorgt werden?
Eine Bestattungsvorsorge ist z.B. möglich mittels

  • eines Bestattungsvorsorgevertrages mit einem Bestatter
  • einer Sterbegeldversicherung

Laut Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 18.3.2008 wird anerkannt, dass die Vorsorge für eine würdevolle Bestattung ein berechtigtes Anliegen ist. Wird hierfür Vermögen zweckgebunden angelegt, kann dies von der Sozialhilfe nicht herangezogen werden, da es nach Auffassung des BSG eine besondere Härte nach § 90 Abs.3 Satz1 SGB XII für den Betroffenen darstellen würde.Die Höhe der Bestattungsvorsorge bemisst sich dabei nach den örtlichen Gegebenheiten (Friedhofsgebühren, Kosten des Bestatters,…) und eine nach den Wünschen des Vorsorgenden angemessene Bestattung. Hierzu zählt auch die Vorsorge für eine Grabpflege.

Wer kümmert sich um die Bestattungsvorsorge?
Der Betroffene selbst regelt die Bestattungsvorsorge. Ist er hierzu nicht mehr in der Lage, kann dies auch der Betreuer tun. Der Betreuer sollte die Bestattungsvorsorge mit dem Betreuungsgericht besprechen.

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