Versicherungen für BetreuerInnen
Versicherungen für BetreuerInnen
BetreuerInnen, die ehrenamtlich eine Betreuung übernommen haben, sind automatisch mit der Bestellung durch das Amtsgericht im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über das Saarland versichert.
Sind BetreuerInnen in einem Betreuungsverein Mitglied, so muss der Verein nach den Bestimmungen des § 14 Absatz 1 Nr. 2 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) dafür Sorge tragen, dass die BetreuerInnen „gegen Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen können, angemessen versichert werden“.
Für Mitglieder im SKFM Neunkirchen bestehen folgende Versicherungen:
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
- reguliert Vermögensschäden, die die/der BetreuerIn der/dem Betreuten zufügt. Es wird beispielsweise vergessen, ein Antrag auf Übernahme von Heimkosten zu stellen, so dass es zu einem Zahlungsverzug bzw. Zahlungsausfall kommt.
Haftpflichtversicherung
- reguliert Schäden (in der Regel Sachschäden), die die/der BetreuerIn im Rahmen ihrer/seiner Betreuertätigkeit Dritten zufügt.
Kasko-Versicherung
- versichert Schäden am PKW, die im Rahmen der Betreuertätigkeit durch einen verschuldeten Unfall verursacht werden.
Rechtsschutz-Versicherung
- gibt die Möglichkeit, im Falle einer ungerechtfertigten Anschuldigung sich Rechtsbeistand einzuholen.
Unfallversicherung
- Unfallversicherung im Rahmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege.
Für alle Versicherungen gilt, dass Schäden nur bei schuldhaftem Handeln der Betreuerin/des Betreuers reguliert werden.